Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
auf meinem Grundstück ist auch kein Schild von der Strasse aus betrachtet angebracht. Woher nimmt man das Recht, dort Parken zu dürfen ? -----> Abschleppen !
Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
Es geht hier nicht um ne einfache Hauseinfahrt mit Stellplatz sondern Parkbare Bereiche im normalen Straßenfluss.BMW-Bulle hat geschrieben:auf meinem Grundstück ist auch kein Schild von der Strasse aus betrachtet angebracht. Woher nimmt man das Recht, dort Parken zu dürfen ? -----> Abschleppen !
Und da gibt es nunmal folgende Rechtsgrundlage:
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer.
Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:
https://www.bussgeldkatalog.org/privatp ... schleppen/
Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
Ich laufe zu jedem Heimspiel über den Platz, war abseits der Spieltage im Fanshop, aber mir war bisher nicht klar, dass der Vorplatz eine Privatfläche ist.
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Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
RB wollte den Stadionvorplatz ja kaufen, soweit ich weiss. Im Rathaus bzw. der Stadtverwaltung wollte man mit RB einen Erbpachtvertrag abschliessen.
Daher ist es schon möglich, dass das "Nutzungsrecht" des Stadionvorplatzes alleinig bei RB liegt.
z.B. durch Anmietung, Pacht oder eben Kauf von der Stadt.
Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
So wie ich es in der Karte zum Anwohnerparken interpretiere, dürfte das auf den südlichen Bereich des Stadionvorplatzes zutreffen, also im Bereich des Fanshops: https://static.leipzig.de/fileadmin/med ... iertel.pdf
Sichtbar ist das aber meines Erachtens vor Ort nicht, dass sich da die Regeln ändern, oder ich muss beim nächsten Heimspiel mit Zuschauern im Sommer 2021 nochmal näher hinschauen.
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Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
Irgendwie nimmt man es sich wie man's braucht.
1.) War schon immer auf dem Stadionvorplatz Parken erlaubt. (Gewohnheitsrecht evtl.?)
2.) Ist dieser Platz öffentlicher Raum
3.) Es gibt tatsächlich eine Fläche auf dem Stadionvorplatz, auf der Parkuhren stehen.
4.) Getrennt sind diese Flächen durch Poller. Das allein macht diesen Platz nicht zu einem Privatgrundstück. Woher soll ich wissen, dass dieses einst städtische Grundstück, und zwar nur das, was durch Poller abgetrennt ist, den Besitzer gewechselt hat?
5.) Wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, dann muss man das als Besitzer ausschildern und darauf hinweisen, wenn hier andere (Abschlepp-)Regeln gelten wie auf dem restlichen Platz.
Wenn ich auf einem Supermarktparkplatz parke, dann ist allein schon baulich erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Auch am Cottaweg ist klar, dass ich auf das RB-Gelände fahre, wenn ich dort parke.
Also: Alle Argumente, die hier in Sachen Stadionvorplatz als Argumente für Privatgrundstück vorgebracht werden sind keine.
Aber ich habe hier ja schon mehrmals eindeutige Fragen gestellt, die nicht beantwortet werden, stattdessen wird hier immer derselbe Quark (sorry, ist es in meinen Augen) wiederholt.
Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
Stimme Dir in den meisten Punkten zu, besonders, wenn das Problem ja eigentlich bekannt ist und bei jedem Heimspiel auftritt. Dann sollte man doch inzwischen in der Lage sein das ordentlich und rechtzeitig auszuschildern.Fanblock-Gänger hat geschrieben: ↑So Okt 25, 2020 8:21 amIrgendwie nimmt man es sich wie man's braucht.
1.) War schon immer auf dem Stadionvorplatz Parken erlaubt. (Gewohnheitsrecht evtl.?)
2.) Ist dieser Platz öffentlicher Raum
3.) Es gibt tatsächlich eine Fläche auf dem Stadionvorplatz, auf der Parkuhren stehen.
4.) Getrennt sind diese Flächen durch Poller. Das allein macht diesen Platz nicht zu einem Privatgrundstück. Woher soll ich wissen, dass dieses einst städtische Grundstück, und zwar nur das, was durch Poller abgetrennt ist, den Besitzer gewechselt hat?
5.) Wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, dann muss man das als Besitzer ausschildern und darauf hinweisen, wenn hier andere (Abschlepp-)Regeln gelten wie auf dem restlichen Platz.
Wenn ich auf einem Supermarktparkplatz parke, dann ist allein schon baulich erkennbar, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Auch am Cottaweg ist klar, dass ich auf das RB-Gelände fahre, wenn ich dort parke.
Also: Alle Argumente, die hier in Sachen Stadionvorplatz als Argumente für Privatgrundstück vorgebracht werden sind keine.
Aber ich habe hier ja schon mehrmals eindeutige Fragen gestellt, die nicht beantwortet werden, stattdessen wird hier immer derselbe Quark (sorry, ist es in meinen Augen) wiederholt.
Hingegen liegst Du falsch in der Annahmen, städtischer Boden kann beliebig zugeparkt werden, auch wenn er nicht als Parkplatz ausgeschildert ist.
- The-Last-ReBeL
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Re: Abgeschleppt auf dem Stadionvorplatz: Betroffene und Zeugen gesucht
lese das mir alles gerade mit einem Lächeln durch. Am besten , der Eröffner geht mal zu einer Rechtsberatung wenn es denn das Wert ist.
Gewohnheitsrecht das Argument werde ich auch mal vorbringen. Sicherlich wäre es zielführend irgendwo einen Hinweis zu finden, wo ein Privatgrundstück ist bzw. wie definiert mal die Erkennung eines solchen. Mir kommt es zum Beispiel immer komisch vor, wenn ich irgendwo eine Parke finde und keine Sau parkt dort? Na egal, schön ist es nicht, und ob man gleich abschleppen muss, wenn keine Gefahr in Verzug ist, Stichwort Verhältnismäßigkeit , Auslegungssache. Aber das ist wahrscheinlich zu viel verlangt. Im übrigen bin ich ein Verfechter von privaten Eigentum.
Gewohnheitsrecht das Argument werde ich auch mal vorbringen. Sicherlich wäre es zielführend irgendwo einen Hinweis zu finden, wo ein Privatgrundstück ist bzw. wie definiert mal die Erkennung eines solchen. Mir kommt es zum Beispiel immer komisch vor, wenn ich irgendwo eine Parke finde und keine Sau parkt dort? Na egal, schön ist es nicht, und ob man gleich abschleppen muss, wenn keine Gefahr in Verzug ist, Stichwort Verhältnismäßigkeit , Auslegungssache. Aber das ist wahrscheinlich zu viel verlangt. Im übrigen bin ich ein Verfechter von privaten Eigentum.
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“Nach einem Marathon tut einem eine ganze Weile lang alles weh. Bei einem Fünf-Stunden-Triathlon ist das zumindest nicht so einseitig, es ist ausgeglichener"
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